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Die Kfz-Versicherung wechseln - so funktioniert's

Der Markt der Kfz-Versicherungen bietet eine nur schwer zu überschauende Zahl an Angeboten. Wer aber aus Bequemlichkeit bei seinem Versicherer bleibt, lässt sich womöglich echte Schnäppchen bei gleicher oder besserer Leistung entgehen. Denn heutzutage ist der Neukunde König - er profitiert von Rabatten und Boni, die Bestandskunden verwehrt bleiben. Ein jährlicher Wechsel der Kfz-Versicherung macht deshalb auf jeden Fall Sinn. Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert und welche Möglichkeiten des Wechsels Ihrer Kfz-Versicherung Sie weiterhin haben.

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In diesen Situationen ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich

Prinzipiell handelt es sich bei der Kfz-Versicherung - ganz egal, ob Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko - um ein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Versicherer. Dieses Vertragsverhältnis ist an Kündigungsfristen und -klauseln gebunden. Das heißt: Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist nicht aus einer Laune heraus im laufenden Versicherungsjahr möglich. Nachfolgend präsentieren wir Ihnen deshalb die Situationen, in denen Kündigung und damit Wechsel möglich sind.

Anmeldung eines neuen Fahrzeugs

Wer im laufenden Versicherungsjahr das Kraftfahrzeug wechselt, hat ein Sonderkündigungsrecht bei seinem Versicherer. Das heißt, ein Vergleich mit einem anschließenden Wechsel der Kfz-Versicherung ist in jedem Falle möglich. Diese Chance bietet sich Ihnen beispielsweise oftmals nach der Nutzung einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung . Denn gemeinhin werden die gelben Schilder verwendet, wenn eine automobile Neuanschaffung geplant ist.

Nicht möglich ist ein Kfz-Versicherungswechsel hingegen, wenn ein und dasselbe Fahrzeug im laufenden Versicherungsjahr vom gleichen Versicherungsnehmer ab- und wieder angemeldet wird. In diesem Falle wird der ruhende Versicherungsvertrag reaktiviert, sobald die erneute Anmeldung erfolgt ist.

Das heißt: Haben Sie sich ein neues Kraftfahrzeug angeschafft und Ihr Gebrauchtes abgestoßen, so können Sie dank Sonderkündigungsrecht Ihre Kfz-Versicherung wechseln. Haben Sie Ihr Kraftfahrzeug hingegen nur kurzzeitig ab- und danach wieder angemeldet, ist der Versicherungswechsel nicht möglich.

Versicherungswechsel zum Stichtag

Häufig wird beim Thema Versicherungswechsel vom sogenannten Stichtag gesprochen. Dabei handelt es sich um den Tag, an dem Ihre bisherige Kfz-Versicherung spätestens gekündigt werden muss. Das ist zumeist Ende November der Fall, denn: Das Versicherungsverhältnis endet nahezu immer zum Ende des Kalenderjahres und die Kündigungsfrist beträgt regulär genau einen Monat. Das heißt: Wer bis 30. November seine Kfz-Versicherung kündigt, kann zu einer anderen Kfz-Versicherung wechseln. Wer den Stichtag hingegen verpasst hat, verbleibt bei seinem bisherigen Anbieter. Es sei denn, es folgt eine Beitragserhöhung.

Hinweis zur Kündigung am Stichtag: Bitte beachten Sie, dass Ihr Kündigungsschreiben bis Ende November beim Kfz-Versicherer eingegangen sein muss. Das bloße Absenden an diesem Datum genügt nicht aus. Am besten ist es also, die Kündigung sicherheitshalber etwas früher abzusenden oder - wenn vom Versicherer genehmigt - per Mail oder Fax zu kündigen.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Sollte Ihr bisheriger Kfz-Versicherer die Grundpreise der Versicherung erhöhen, so steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Dabei ist es nicht erheblich, in welchem Umfang die Preiserhöhung stattfand und ob die Versicherung durch Vorteile in Regional- oder Typklasse womöglich wieder günstiger geworden ist. Steigt der Grundpreis, ergibt sich das Recht auf einen Kfz-Versicherungswechsel. Allerdings regulär nur innerhalb eines Monats. Auch hier gilt: Bis zum Ablauf der Frist muss die Kündigung dem Versicherer vorliegen - ansonsten gilt die Preiserhöhung als akzeptiert und ein Wechsel der Versicherung ist nicht mehr möglich.

Kfz-Versicherung wechseln nach Schadensregulierung

Kam es zu einem Schadensfall, bei dem Ihre Kfz-Versicherung regulieren musste, so erhalten sowohl Sie als auch Ihr Kfz-Versicherer ein Sonderkündigungsrecht. Nutzen Sie dieses, entfällt allerdings Ihr Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge. Kündigt Ihnen hingegen der Versicherer, so erhalten Sie zu viel gezahlte Beiträge zurück. Das Wechseln der Kfz-Versicherung im Schadensfall lohnt also im Regelfall nur dann, wenn der Versicherer das Versicherungsverhältnis aufkündigt.

Wechsel nach Veränderung von Regional- oder Typklasse zu Ihren Ungunsten

Neben dem Grundpreis einer Kfz-Versicherung  wirken sich auch die Regionalklasse und die Typklasse teilweise erheblich auf die jährlichen Kosten aus. Beide Klassen werden jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und deren Gutachtern herausgegeben und beruhen auf Statistiken, die wiederum das Risiko für Versicherer abbilden. Verändern sich die Klassen zu Ihren Ungunsten, so steigt auch der jährliche Beitrag. Das Gesetz räumt Ihnen deshalb in diesen Fällen ein Sonderkündigungsrecht ein und Sie können Ihre Kfz-Versicherung wechseln.

Deshalb profitieren Sie von einem jährlichen Wechsel der Kfz-Versicherung

Wie eingangs erwähnt, sind Deutschlands Kfz-Versicherer häufig auf Neukunden aus. Deshalb unterbieten sich die Versicherungsgesellschaften vor allem um den Stichtag herum in ihren Angeboten, um so viele neue Verträge wie möglich zu generieren. Bei einem Vergleich der Angebote ist es allerdings wichtig, auch einen Blick auf den Leistungsumfang zu werfen. Nicht jeder Versicherer deckt alle Eventualitäten ab - zudem können sich die einzelnen Angebote an Personen in bestimmten Lebensumständen oder mit bestimmten Kraftfahrzeugen richten.

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Es ist kaum möglich, im Labyrinth der Versicherungsangebote alleine zurechtzukommen und das beste Angebot zu finden. Deshalb können wir Ihnen nur dazu raten, beim geplanten Wechsel der Kfz-Versicherung auf einen renommierten Versicherungsvergleich zurückzugreifen. Hier haben Sie die Möglichkeit, sowohl Ihr Kraftfahrzeug als auch Ihre Lebensumstände (Beispielsweise Stellplatz des Autos, Mitnutzer, Alter der Fahrer, ...) einzutragen. Im Anschluss erhalten Sie einen Überblick passender Kfz-Versicherungen - und können auf Wunsch direkt einen Vertrag bei Ihrem Favoriten abschließen. Oftmals werden Sie hier auch bei der Kündigung der alten Versicherung unterstützt. 

Unbedingt beachten: Versicherungsschutz darf beim Wechseln nicht unterbrochen werden

Während Teil- und Vollkasko-Versicherung freiwillig und damit nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, handelt es sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung um eine sogenannte Pflichtversicherung. Die Teilnahme am Straßenverkehr ist ohne Haftpflichtversicherung nicht erlaubt. Deshalb ist es ungeheuer wichtig, dass der Schutz durch diese Versicherung beim Wechsel der Kfz-Police lückenlos und ständig vorhanden ist. Ist kein Versicherungsschutz vorhanden, ist die Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr erlaubt und die Zulassung des Kraftfahrzeugs erlischt - nicht selten erfolgt die rasche Entwertung der Kfz-Kennzeichen dann durch Ordnungsamt oder Polizei.