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Das Kurzzeitkennzeichen - so einfach funktioniert’s

Wer ein Fahrzeug kurzzeitig zulassen möchte, kann auf das sogenannte Kurzzeitkennzeichen zurückgreifen. Dabei handelt es sich um ein offizielles Nummernschild, das für das kurzzeitige Zulassen von Kraftfahrzeugen gedacht ist und damit hohe Kosten erspart. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie das Kurzzeitkennzeichen genau funktioniert und wie die Autoüberführung damit perfekt funktioniert.

 

So sieht das Kurzzeitkennzeichen aus

Nahaufnahme des gelben Bereiches eines Kurzzeitkennzeichens

Das Kurzzeitkennzeichen lässt sich ganz einfach an einem gelben Balken auf der rechten Seite erkennen. In diesem befindet sich das Ablaufdatum. Tag, Monat und Jahr werden in schwarzen Buchstaben untereinander dargestellt. Behörden fällt es damit leicht zu erkennen, ob die Zulassung des Kurzzeitkennzeichens noch gültig ist.

Ansonsten ähnelt das auch als Überführungskennzeichen bekannte Nummernschild den gewöhnlichen Kfz-Kennzeichen. Es führt das Kürzel des Zulassungsbezirks, in dem es ausgestellt wurde, auf der linken Seite. Eine Prüfplakette der Hauptuntersuchung ist nicht vorhanden. Auch die ein oder zwei üblichen Buchstaben existieren nicht – stattdessen weist das Kurzzeitkennzeichen lediglich eine Zahlenfolge auf, die stets mit 03 oder 04 beginnt.

 

Unterschied zwischen Kurzkennzeichen und roten Kennzeichen

Geht es um die Überführungen von Kraftfahrzeugen, so denken viele Autofahrer automatisch an rote Kennzeichen (die rote Nummer, beginnt immer mit 06). Dabei handelt es sich jedoch ausschließlich um Nummernschilder für Autohändler, die Autos, Transporter und Co. für ihr Unternehmen überführen oder für Probefahrten zulassen müssen. Die private Nutzung ist vom Gesetzgeber ausgeschlossen.

Das Kurzzeitkennzeichen hingegen darf von Privatpersonen genutzt werden. Im Gegensatz zum Händlerkennzeichen ist die Verwendung jedoch auf ein in der Zulassung genanntes Fahrzeug beschränkt - und die Nummernschilder dürfen nicht wiederverwendet werden.

 

 

Über die Verwendungsarten und die Laufzeiten

Heutzutage kann das Kurzzeitkennzeichen prinzipiell nur für Überführungs- und Testfahrten von Kraftfahrzeugen verwendet werden, die eine gültige und aktuelle Hauptuntersuchung vorweisen können. Zulassungen ohne gültige HU sind seit 2015 nur noch in Ausnahmefällen und mit Einschränkungen möglich, um einen Missbrauch der Kfz-Kennzeichen zu verhindern. Gleichfalls werden die Angaben zum Kraftfahrzeug heutzutage direkt von der Zulassungsstelle in den Fahrzeugschein gedruckt, der im Übrigen einer gewöhnlichen Zulassungsbescheinigung ähnelt und nicht mehr rot ist.

Die Laufzeiten von Kurzzeitkennzeichen

Hinweis
Kurzzeitkennzeichen werden ausschließlich mit einer Haftpflichtversicherung versichert. Teil- und Vollkasko-Versicherungen sind lediglich in Ausnahmefällen möglich und ziehen in der Regel eine Versicherungsbindung nach sich.

Kurzzeitkennzeichen werden ausschließlich mit einer Haftpflichtversicherung versichert. Teil- und Vollkasko-Versicherungen sind lediglich in Ausnahmefällen möglich und ziehen in der Regel eine Versicherungsbindung nach sich. Die maximale Laufzeit einer Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen beträgt fünf Tage. Innerhalb dieses Zeitraums darf sich das Fahrzeug ganz normal auf öffentlichen Straßen bewegen. Die Frist endet mit dem Ende des auf den Nummernschildern eingeprägten Tages – danach gilt das Fahrzeug als nicht zugelassen und darf entsprechend nicht mehr öffentlich bewegt oder geparkt werden.

Wer mag, kann die Laufzeit seiner Kurzzeitkennzeichen über die Kurzzeitkennzeichen-Versicherung anpassen. Bei der ITS haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, anstelle von fünf Tagen nur drei Tage zu wählen. Das macht beispielsweise dann Sinn, wenn die Überführungs- oder Testfahrt nicht viel Zeit in Anspruch nimmt – und ist deutlich günstiger.

Diese Einsatzmöglichkeiten gibt es

Damit Sie prüfen können, ob Kurzzeitkennzeichen für Ihr Vorhaben geeignet sind, haben wir im Nachfolgenden die Einsatzmöglichkeiten dargestellt.

Test- und Probefahrten

Soll ein Fahrzeug erworben werden, so liegt nicht immer eine Zulassung vor. Gerade der Erwerb eines Pkws von Privat erschwert die Probefahrt, wenn das Kfz abgemeldet beziehungsweise stillgelegt ist. In diesen Fällen können Kurzzeitkennzeichen verwendet werden, um Probe- oder Testfahrten durchzuführen. In diesen Fällen ist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) die Grundvoraussetzung.

Ein Modellauto steht auf einem Notizbuch, auf dem TÜV steht

Überführungsfahrten

Muss ein Fahrzeug überführt werden, kann das Kurzzeitkennzeichen auch hier eine gute Hilfestellung bieten. Mit einem Nutzungszeitraum von maximal fünf Tagen lassen sich Überführungen innerhalb Deutschlands in der Regel gut bewerkstelligen.

Fahrten zu Kfz-Werkstätten

Hinweis
Achtung! Kurzzeitkennzeichen können heutzutage an jeder Kfz-Zulassungsstelle zugelassen werden. Es muss nicht die Behörde am Fahrzeugstandort besucht werden. Werden aber Sonderfahrten ohne gültige HU durchgeführt, muss der Fahrzeugstandort dem Zulassungsbezirk der Behörde entsprechen. Ansonsten dürfte das Auto nicht bewegt werden, weil die Fahrten nur im Bezirk der Zulassung durchgeführt werden können.

Hat ein Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung und Mängel, die das Bestehen der HU verhindern, so kann das Kurzzeitkennzeichen mit Ausnahmegenehmigung ohne TÜV beantragt werden. Die Fahrt darf in diesen Fällen jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:

  • Das Kurzzeitkennzeichen wird genutzt, um auf direktem Wege zur Kfz-Werkstatt zu fahren.
  • Das Fahrzeug ist verkehrssicher.
  • Es werden Reparaturen durchgeführt, um Mängel zu beheben, die das Bestehen der Hauptuntersuchung verhindern.
  • Die Fahrt findet innerhalb des Zulassungsbezirks oder eines angrenzenden Zulassungsbezirks statt.

Über diese Einschränkungen wird in der Zulassungsbescheinigung der Kurzzeitkennzeichen informiert. Wurden die Reparaturen durchgeführt, darf das Kraftfahrzeug zur Hauptuntersuchung bewegt werden. Wurde auch diese bestanden, so entfallen jegliche Einschränkungen und die Überführungsschilder können bis zum Ablauf der Zulassung regulär genutzt werden.

Fahrten zur Erlangung der Hauptuntersuchung

Muss ein Kraftfahrzeug für die reguläre Kfz-Zulassung noch zum TÜV, so kann eine Ausnahmegenehmigung mit dem Kurzkennzeichen beantragt werden. Bedingung ist, dass sich das Fahrzeug nur im eigenen Zulassungsbezirk bewegt. Diese Einschränkung ist im Fahrzeugschein vermerkt. Sobald die Hauptuntersuchung bestanden wurde, entfallen die Regulierungen und das Kfz-Kurzzeitkenneichen darf für die restliche Laufzeit ganz normal verwendet werden.

Fahrzeugexporte

Wer ein Fahrzeug ins Ausland bringen möchte, kann dafür prinzipiell das Kurzzeitkennzeichen in Verbindung mit der Internationalen Versicherungskarte nutzen. Dabei muss allerdings darauf geachtet werden, dass nicht alle Länder – auch innerhalb der Europäischen Union – das Überführungskennzeichen akzeptieren beziehungsweise anerkennen. Im Zweifelsfalle sollte deshalb das Ausfuhrkennzeichen genutzt werden, wenn ein Kraftfahrzeug exportiert werden soll.

 

So erhalten Sie Ihre Kurzkennzeichen

Sie können das Kurzzeitkennzeichen bei jeder beliebigen Kfz-Zulassungsbehörde beantragen. Voraussetzung dafür sind folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Fahrzeugbrief und Stilllegungsbescheinigung (unter Umständen auch als Kopie akzeptiert)
  • Bestätigung über gültige und bestandene Hauptuntersuchung
  • Kurzzeitkennzeichen eVB als Versicherungsbestätigung

Außerdem werden Gebühren und Kosten für Zulassung und Schilder fällig. Über diese können Sie sich in unserem Ratgeber Kurzzeitkennzeichen Kosten informieren.

Anbringung am Fahrzeug

Wie gewöhnliche Kfz-Nummernschilder auch, werden Überführungskennzeichen bei Pkws, Transportern und Lkws sowohl vorne als auch hinten am Fahrzeug an den vorgesehenen Stellen angebracht und müssen gut sichtbar sein. Dabei gibt es keine gesonderten Schilder für Front und Heck, weil sich auf den Überführungskennzeichen lediglich das Zulassungssiegel und keine Prüfplakette befindet. Anhänger und Motorräder benötigen lediglich ein Kurzzeitkennzeichen für das Heck.