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Kurzzeitkennzeichen mit grüner Karte nach Polen

Bild auf eine Stadt in Polen

Das katholisch geprägte Polen ist ein direktes Nachbarland Deutschlands und liegt im Osten. Durch die rapide wirtschaftliche Entwicklung des Landes wird es für Autohändler und Privatpersonen immer interessanter, Kraftfahrzeuge nach Polen zu exportieren und zu verkaufen. Eine derartige Kfz-Ausfuhr lässt sich dank eines reichhaltigen kulturellen Angebots auch immer mit einem Städte-Trip verbinden, der zum Beispiel einen der vielen Nationalparks oder die Denkmäler des Zweiten Weltkriegs beinhalten könnte.

Wie auch immer Sie Ihre Kfz-Ausfuhr nach Polen mit dem Kurzzeitkennzeichen oder dem Ausfuhrkennzeichen gestalten möchten: Wir haben wertvolle Informationen für Sie zusammengestellt, damit Sie auf keinerlei Probleme stoßen. Drucken Sie sich ganz einfach unser kostenloses PDF-Dokument aus.

 

Informationsbereiche

Checkliste zum Ausdrucken

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Einreisebestimmungen und Sicherheitshinweise

Um ein Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen und der grünen Karte nach Polen bringen zu können, wird ein (vorläufiger) Personalausweis oder ein (vorläufiger) Reisepass benötigt. Sollten Kinder anwesend sein, müssen sich diese ebenfalls mithilfe eines Kinderpasses ausweisen können. Im Gegensatz zu vielen anderen EU-Staaten werden in Polen keine abgelaufenen Dokumente für die Einreise akzeptiert. Zwar ist das Risiko einer Kontrolle durch die Abschaffung der Grenzposten relativ gering – hohe Strafen sprechen jedoch gegen ein solches Vorhaben.

 

Damit wir bei Ihrer Fahrt auch sicher unterwegs sind, bieten wir Ihnen die passende Kurzzeitkennzeichen Versicherung für Ihr Fahrzeug. Selbstverständlich haben wir auch die Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen im Angebot.

 

Wichtige Rufnummern und Adressen

Deutsche Botschaft in Polen

ul. Jazdów 12
00-467 Warszawa
Telefon +48 22 - 58 41 700
Fax +48 22 - 58 41 739

Notruf Polizei 112 / 997

Notarzt 112 / 999

Feuerwehr 112 / 998

ADAC-Partnerclub

Polski Zwiazek Motorowy (PZM)
ul. Kazimierzowska 66
02-518 Warszawa
Telefon 022 - 8 49 93 61
Fax 022 - 8 48 19 51
Mail office@pzm.pl
www.pzm.pl

Zollbestimmungen

Auf alle Fahrzeuge, die nach Polen eingeführt werden sollen, wird eine sogenannte Recycling-Gebühr erhoben. Über diese sollte man sich vorab beim Zoll informieren, um spätere Probleme zu vermeiden. Außerdem müssen Bargeldbeträge oder Barchecks in Höhe von mehr als 10.000 Euro bei Überschreitung der Grenze angemeldet werden. Jedes Fahrzeug, das von Deutschland nach Polen überführt wird, muss vor seiner dortigen Zulassung vom polnischen TÜV überprüft werden. Außerdem ist ein Nachweis für eine in Polen haftende Versicherung mitzuführen.

Hinweis: In Polen darf kein Alkohol in der Öffentlichkeit konsumiert werden.


Routen nach Polen

Aus den neuen Bundesländern gelingt die Reise nach Polen relativ schnell über die Autobahn A20. Von dieser führt der Weg über die Autobahn A11 in Richtung Polen. Dort wird sie dann zur polnischen Autobahn A6. Die A11 kann auch von Berlin oder Potsdam aus benutzt werden, wenn der Weg mit dem Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen nach Polen führt.

Möchte man die Grenze vom Süden Deutschlands aus überqueren, bieten sich die A12 oder die A4 an. Schon vor Beginn der Reise sollte geprüft werden, in welchen Teil Polens es geht. Womöglich stellen etwaige Fährverbindungen oder ein Autozug eine günstigere Lösung dar.

 

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welche die Route nach Polen anzeigt.


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Mautgebühren und Verkehrsregeln

Blick auf eine polnische Autobahn

Sollten Sie nicht mit Ihrem eigenen Fahrzeug in Polen unterwegs sein, müssen sie eine unterschriebene Bescheinigung des Fahrzeughalters mit sich führen. Dieser muss darauf bestätigen, dass Sie zur Ausfuhr des Fahrzeugs via Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen nach Polen berechtigt sind.

Die Verkehrsregeln Polens sind oftmals strenger als die von Deutschland. So sind die Promillegrenzen äußerst streng gesetzt – Verstöße werden mit hohen Geldbußen bestraft. Außerdem muss auch tagsüber das Abblendlicht eingeschaltet sein. Eine gängige Alternative moderner Fahrzeuge ist das sogenannte Tagfahrlicht. Telefonieren ist – wie in Deutschland auch – nur mittels einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Kinder unter zwölf Jahren müssen bei der Kfz-Ausfuhr nach Polen stets im Fond Platz nehmen. Dabei ist darauf zu achten, dass spezielle Kindersitze (Erhöhungen) verwendet werden. Selbstverständlich gilt auch in Polen die Anschnallpflicht. Ein Warndreieck muss ebenfalls stets mit an Bord sein.

Hinweis zu Bußgeldern: Sollten Sie eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat in Polen begangen haben, müssen Sie die Strafe dafür stets sofort bezahlen

Hinweis für Fahrzeuge (oder Fahrzeuge mit Anhänger) mit einem zul. Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen: Für diese Fahrzeuge gilt in Polen eine Mautpflicht. Diese wird über TOLLcollect abgewickelt und muss dann von Ihnen einige Wochen nach Ihrer Fahrzeugüberführung mit dem Kurzzeitkennzeichen bezahlt werden.


Wissenswertes

Der Krantor in Danzig

Zurzeit (Stand: 2013) wird in Polen der Zloty als Zahlungsmittel verwendet. In den meisten Fällen stellt es in großen Einkaufsläden oder Tankstellen aber kein Problem dar, mit dem Euro zu bezahlen. Lediglich für Ausflüge in kleinere Städte oder abgelegene Gegenden sollte vorab Geld gewechselt werden, um zahlungsfähig zu bleiben. Dabei sollte man selbstverständlich stets die Wechselkurse im Auge behalten.

Sollten Sie mit dem Kurzzeitkennzeichen oder dem Ausfuhrkennzeichen in eine Gegend Polens fahren, die nahe an Russland liegt, ist unter Umständen Vorsicht geboten. Wer die Grenze nach Russland illegal überschreitet, muss mit einer Haftstrafe rechnen. Ausgiebige Spaziergänge sollten im Grenzgebiet also vermieden werden.

Ebenfalls ist darauf zu achten, dass keine Wertgegenstände (Schmuck, Bargeld, Papiere etc.) im Auto gelassen werden. Unbewachte Parkplätze sind ein willkommenes Ziel von Diebesbanden, die Fahrzeuge in Windeseile knacken können. Ein weiteres Phänomen sind vorgetäuschte Pannen, mit denen hilfsbereite Touristen in die Falle gelockt werden.


Rückreise

Die Rückreise nach Deutschland kann auf einigen Wegen erfolgen. Am schnellsten geht es natürlich mit dem Flugzeug. Etwaige Verbindungen nach Deutschland lassen sich in allen großen Städten Polens finden. Die zweite und ebenfalls sehr schöne Möglichkeit ist eine Zugfahrt. Alternativ kann man auf Fährverbindungen zurückgreifen.

Transitländer

Die Fahrt mit dem Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen nach Polen führt im Regelfall nicht durch Transitländer. Lediglich dann, wenn die Fahrt aus dem tiefen Süden Deutschlands beginnt, kann eine Fahrt durch Tschechien eine Abkürzung bedeuten. Hier sind jedoch etwaige Mautgebühren und Gesetzmäßigkeiten zu beachten.


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es in manchen Ländern zu Problemen mit dem Überführungskennzeichen / Kurzzeitkennzeichen kommen kann. Letztendlich ist dieses Nummernschild lediglich für die Überführung innerhalb Deutschlands gedacht, wird jedoch in großen Teilen Europas geduldet. In einigen Staaten kann es jedoch zu Bußgeldern bis hin zur Stilllegung des Fahrzeugs kommen, sodass wir Ihnen allgemein stets zur Nutzung eines Ausfuhrkennzeichens raten. Eine entsprechende Ausfuhrkennzeichen Versicherung finden Sie selbstverständlich ebenfalls zu günstigen Konditionen in unserem Online-Shop.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob das Kurzzeitkennzeichen für Ihr Zielland die richtige Wahl ist, können Sie uns gerne kontaktieren.

Haftungsausschluss: Mit unserem Angebot möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, sich bereits im Vorfeld ausführlich über das Zielland informieren zu können. Alle Informationen sind von uns nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erfragt worden. Dennoch können wir Ihnen aufgrund sich ändernder Gesetze, Zollbestimmungen und Gegebenheiten keine Gewährleistung für die Informationen bieten. Wir möchten Sie bitten, sich bei Unsicherheit an das Auswärtige Amt oder anderweitige Institutionen zu wenden.