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Die Kfz-Haftpflichtversicherung erklärt

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist so etwas wie der Grundbaustein, wenn es um Kfz-Versicherungen im Allgemeinen geht. Sie gehört zu den sogenannten Pflichtversicherungen und muss deshalb vorhanden sein, sobald sich ein Kraftfahrzeug im deutschen Straßenverkehr bewegt.  Im Nachfolgenden erläutern wir Ihnen ausführlich, welche Besonderheiten die Kfz-Haftpflicht aufweist und worauf es bei ihr zu achten gilt.

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Diese Aufgabe hat die Kfz-Haftpflichtversicherung

Wer sich mit einem Kraftfahrzeug im deutschen Straßenverkehr bewegt, hat im Normalfall nichts zu befürchten. Kommt es aber doch zu einem Unfall, kann die Höhe des entstandenen Schadens oftmals schnell die finanziellen Mittel des Verursachers übersteigen. Denn zu den oftmals hohen Kosten für Blechschäden gesellen sich schnell noch Schmerzensgelder, Kosten für Schäden an der Peripherie (wie Leitplanken oder der Straße) sowie die Kosten von Einsatzkräften und etwaigen Krankenhausaufenthalten der Geschädigten. Würden diese Kosten durch den Unfallverursacher nicht getragen werden können, gäbe es auch keine Schadensregulierung und Unfallopfer blieben auf ihren Kosten sitzen. Aus diesem Grund gilt die Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung in Deutschland. Das heißt: Die Teilnahme am Straßenverkehr ist mit Kraftfahrzeugen nur möglich, wenn ein entsprechender Schutz vorhanden ist. 

Für diese Schäden zahlt die Kfz-Haftpflicht

Anders als bei Teil- und Vollkasko werden bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ausschließlich Schäden abgedeckt, die vom versicherten Kraftfahrzeug verursacht wurden. Das heißt, Schäden am eigenen Hab und Gut werden von dieser  Kfz-Versicherung  nicht berücksichtigt. Dafür zahlt die Haftpflichtversicherung aber so gut wie alle Schäden, die an Unfallgegnern verursacht wurden, und schützt somit vor zu starken finanziellen Belastungen. Über diesbezügliche Ausnahmen informieren wir Sie im Bereich "Schadensregulierung" dieses Ratgebers.

Sachschäden

Sachschäden sind die wahrscheinlich am häufigsten auftretende Schadensart. Dabei handelt es sich um Beschädigungen, die in Folge eines Unfalls an  Sachen  herbeigeführt wurden. Das bekannteste Beispiel ist der klassische Blechschaden. Aber auch Schäden an Fahrräder, Leitplanken, Laternen, Ampeln, Bäumen und anderen Gegenständen zählen zu den Sachschäden. In Deutschland beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme, die pro Unfall für Sachschäden zur Verfügung steht, 1.000.000 Euro. Das heißt: Versicherer sind durch das Pflichtversicherungsgesetz gesetzlich dazu verpflichtet, diesen Betrag bereitzuhalten. Renommierte Versicherer gewähren allerdings deutlich höhere potenzielle Deckungssummen. So bietet die Allianz beispielsweise einen Deckungsschutz von 100 Millionen bei Sach- und Vermögensschäden.

Personenschäden

Kommt es bei einem Unfall zu Personenschäden, so stehen auch dafür festgelegte  Mindestdeckungssummen  bereit. In Deutschland betragen diese pro Unfall 7,5 Millionen Euro. Reguliert werden dabei beispielsweise Schmerzensgelder, Kosten für ärztliche Behandlungen oder das Krankenhaus sowie entstehende Kosten bei Todesfällen. Auch etwaige Invalidenrenten und andere im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung getragen. 

Vermögensschäden

Zu einem Vermögensschaden kommt es beispielsweise dann, wenn es sich beim geschädigten Unfallgegner um einen Handwerker handelt, der aufgrund des Unfalls seinen Termin nicht wahrnehmen kann und deshalb einen Auftrag und damit Geld verliert. Ebenfalls zu den Vermögensschäden zählen Verluste, die entstehen, weil ein Auto nicht mehr zur Verfügung steht, das ansonsten eine maßgebliche wirtschaftliche Bedeutung für ein Unternehmen hat. Die Mindestdeckungssummen liegen in Deutschland bei 50.000 Euro - in vielen anderen Ländern gibt es keine separaten Deckungen für Vermögensschäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Versicherungsschutz im Ausland

Wer mit seinem Kraftfahrzeug Auslandsreisen unternimmt, sollte auf jeden Fall genau auf den Versicherungsschutz seiner Kfz-Haftpflichtversicherung achten. Die Mindestdeckungssummen in anderen Ländern können stark von den deutschen Pendants abweichen. Zudem kann es Staaten geben, in denen gar kein Versicherungsschutz besteht.

Innerhalb der Europäischen Union sowie des Schengenraumes gibt es aber in der Regel keine bösen Überraschungen für deutsche Autofahrer. Auch ein gesonderter Versicherungsnachweis ist bei Fahrten in EU-Staaten aufgrund des Kennzeichenabkommens nicht nötig. In Nicht-EU-Staaten sollte jedoch die sogenannte  Grüne Karte (IVK, Internationale Versicherungskarte)  mitgeführt werden. Dabei handelt es sich um ein genormtes Dokument, das den Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung im entsprechenden Land nachweist.

Übrigens: Besteht in einem Land kein Schutz durch die Kfz-Haftpflicht, so muss an der Grenze eine entsprechende Versicherung erworben werden.

Fahren ohne Kfz-Haftpflichtversicherung

Das Fahren ohne einen Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Wegen oder Straßen erfüllt in Deutschland den Straftatbestand. Dem Fahrer drohen empfindliche Geldstrafen, Haftstrafen sowie die Beschlagnahmung des Kraftfahrzeugs. Denn kommt es zu einem Unfall, besteht kein Versicherungsschutz - die Geschädigten würden auf den entstandenen Schäden sitzen bleiben und es würde generell niemand für Sachschäden, Personenschäden oder Vermögensschäden aufkommen können. In Deutschland gibt es für diesen Fall aber einen Fonds der Versicherer, der in derartigen Situationen einspringt.

Und was passiert, wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht bezahlt wurde?

Werden die Beiträge der Kfz-Versicherung nicht pünktlich bezahlt, so kommt es zunächst zu Zahlungserinnerungen und gegebenenfalls Mahnungen von Seiten des Versicherers. Erfolgt auch dann keine Begleichung der Schuld, wird der Versicherungsschutz gekündigt. Es erfolgt eine Meldung an das Kraftfahrzeugbundesamt. Dieses wiederum setzt sich mit lokalen Behörden in Verbindung - das können beispielsweise das Ordnungsamt oder die Polizei sein.

Im nächsten Schritt werden die Behörden versuchen, den Fahrzeughalter zu kontaktieren und ihn auf die Problematik aufmerksam zu machen. Ist das nicht möglich, erfolgt die Entwertung des Kfz-Kennzeichens durch das Entfernen oder Überkleben des Siegels. Die Kosten dafür hat der säumige Versicherungsnehmer zu bezahlen. Es empfiehlt sich bei finanziellen Engpässen also in jedem Falle, mit der Kfz-Versicherung das Gespräch zu suchen und Lösungen zu finden - denn wer den Versicherungsbeitrag ganz einfach nicht bezahlt, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen.

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Beitragsberechnung

Die Berechnung der Beiträge einer Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt auf Basis verschiedener Variablen. Diese wiederum ergeben sich aus diversen Risiken, die der jeweilige Versicherer in seiner Police einkalkulieren muss. Im Nachfolgenden erfahren Sie mehr über diese Einflüsse und deren Bedeutung.

Grundbeitrag

Der sogenannte  Grundbeitrag  ist so etwas wie die Basis der Kfz-Haftpflichtversicherung. Er entscheidet generell darüber, wie günstig oder teuer der Versicherungsbeitrag ist. Der Grundbeitrag wird beispielsweise durch die Leistungen des Versicherers und die generellen Umstände des Versicherungsnehmers beeinflusst. Zudem wirken sich Boni und Rabatte auf seine Höhe aus. 

Typklasse

Unter der Typklasse versteht man die Einordnung eines Kraftfahrzeugs in Bezug auf sein Unfallrisiko. Der Versicherer kann so ermitteln, wie wahrscheinlich es ist, dass es zu einer Schadensregulierung kommt - weil der Versicherungsnehmer ebendieses Kraftfahrzeug fährt. Eine niedrige Typklasse bedeutet dabei ein eher geringes Risiko, wohingegen eine hohe Typklasse für eine höhere Unfallgefahr und damit für einen höheren Versicherungsbeitrag steht.

Im Falle der Kfz-Haftpflichtversicherung gehen die Typklassen von 10 bis 25. Bei der Berechnung durch den Gesamtverband der deutschen Versicherer (GdV) ist ausschließlich relevant, wie oft ein Fahrzeugmodell in der jeweiligen Ausstattung in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde. Die Zahlen werden immer zum 01. Januar aktualisiert und neu berechnet.

Ein Beispiel:  Kraftfahrzeuge mit hoher Leistung, die gerne von jungen Fahrern genutzt werden, unterliegen oft einem hohen Risiko, weil sie aufgrund des starken Motors sowie der mangelnden Erfahrung oft in Unfälle verwickelt wurden. Diese Autos sind deshalb verhältnismäßig teuer in der Versicherung. Günstig hingegen sind Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Fahrer eher selten in Unfälle verwickelt werden.

Regionalklasse

Die Regionalklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung definiert das Risiko, dass ein Kraftfahrzeug in einem bestimmten Bezirk - also einer Region - zugelassen ist und sich mit hoher Wahrscheinlichkeit dort bewegt. Auch hier wird wieder das Unfallrisiko von Seiten des GdV berechnet. Eine  hohe Regionalklasse steht für ein hohes Risiko und einen hohen Versicherungsbeitrag.   Ist die Regionalklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung hingegen niedrig, so fällt auch der Jahresbeitrag. In der Haftpflicht gibt es 12 Regionalklassen - auch diese werden jährlich neu berechnet.

Ein Beispiel:  In einer eher moderat bewohnten Region, in der wenige Unfälle passieren, sind auch die Regionalklassen eher niedrig. In Großstädten hingegen, in denen ein hohes Verkehrsaufkommen herrscht, kommt es auch häufiger zu Schäden. Hier sind demzufolge die Beiträge der Kfz-Haftpflichtversicherung höher.

Schadenfreiheitsklasse

Die Schadenfreiheitsklasse - kurz SF-Klasse - ist ein Faktor, auf den der Versicherungsnehmer mehr oder minder direkten Einfluss hat. Denn er sagt aus, wie sicher und unfallfrei ein Fahrer ist. Die Schadenfreiheitsklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung gehen von SF 1 bis SF 26. Je höher die Schadenfreiheitsklasse dabei ist, desto größer ist der Rabatt auf den Versicherungsbeitrag. Spezielle Klassen für Fahranfänger (SF 1/2 und SF 0) sowie die Malusklasse SF M/S bilden das untere und damit teuerste Ende der Klassen ab.

Je mehr schadensfreie Jahre ein Versicherungsnehmer hat, desto besser wird seine SF-Klasse. Kommt es zu einer Schadensregulierung, wird er eine oder mehrere Klassen hinabgestuft -  es sei denn, er hat sich für Modelle wie den Rabattschutz oder den Rabattretter entschieden  . Diese verhindern die Abstufung, wirken sich allerdings negativ auf den Grundbeitrag der Kfz-Haftpflichtversicherung aus.

Boni & Rabatte

Viele Kfz-Versicherungen bieten Boni und Rabatte in verschiedensten Ausführungen an. Diese können beispielsweise einzelnen Berufsgruppen oder Personen in speziellen Lebensumständen Vorteile gewähren. All jene Rabatte zu überschauen und richtig einzuordnen, kann sehr schwer fallen. Deshalb empfiehlt sich der Online-Vergleich, bei dem direkt die entsprechenden Auswahlen getroffen werden können.

Die Schadensregulierung bei der Kfz-Haftpflicht

Die Hauptaufgabe der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht darin, vom Versicherungsnehmer verursachte Schäden im Straßenverkehr zu regulieren. Im Zuge dieser Regulierung gibt es allerdings einige Besonderheiten, auf die wir im Nachfolgenden eingehen werden.

Die Veränderung der Schadenfreiheitsklasse nach einem Unfall

Kommt es zu einem Unfall und damit zu einer Zahlung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung, so geht damit immer eine Veränderung der Schadenfreiheitsklasse einher. Der Versicherungsnehmer wird hinabgestuft und muss folglich höhere Beiträge bezahlen. In diesem Zuge haben sowohl er als auch die Kfz-Versicherung ein Sonderkündigungsrecht, das allerdings für den Versicherungsnehmer nicht unbedingt vorteilhaft ist.

Wie stark die Abstufung und damit die Beitragserhöhung ausfällt, hängt von der Schadenfreiheitsklasse und dem gewählten Versicherungsmodell ab. Nicht selten schützen der sogenannte Rabattschutz oder der Rabattretter vor einer Rückstufung - beide Modelle zielen darauf ab, dass der Versicherungsbeitrag trotz eines Unfalls konstant bleibt.

Spezialfall Bagatellschäden

Erfolgt eine Absenkung der SF-Klassen, bedeutet das für viele Versicherungsnehmer automatisch höhere Versicherungskosten. Im Falle von Bagatellschäden, die also beispielsweise nur wenige Hundert Euro umfassen, kann eine solche Erhöhung der Kosten finanzielle Nachteile für den Versicherungsnehmer haben.

Ein Beispiel:  Es ist bei einem Unfall ein Schaden von 450,00 Euro entstanden. Würde die Versicherung diesen Schaden regulieren, fällt die Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers. Die Mehrbelastung durch die höheren Beiträge würde 700,00 Euro betragen. In diesem Falle würde dem Versicherten also ein Nachteil in Höhe von 250,00 Euro entstehen. 

Der Versicherer ist dazu verpflichtet, über diesen Sachverhalt aufzuklären und dem Versicherungsnehmer die Gelegenheit zu bieten, den Bagatellschaden aus eigener Tasche zu bezahlen. Das mag zwar im ersten Moment eine finanzielle Belastung darstellen, rechnet sich mittelfristig aber aufgrund der niedrigen Versicherungsbeiträge.

Schutz vor unberechtigten Forderungen

Eine weitere Aufgabe der Kfz-Haftpflicht besteht darin, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Das bedeutet, dass Schadensmeldungen und Sachverhalte genau überprüft werden, bevor eine Regulierung stattfindet. In vielen Fällen beauftragen die Kfz-Haftpflichtversicherungen deshalb Gutachter, die Schäden bewerten und anschließend beziffern. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass es nicht zum Versicherungsbetrug kommt.

Vorsätzlichkeit und Fahrlässigkeit

Bei der Schadensregulierung wird außerdem geprüft, ob ein Schaden fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde. Für den Geschädigten hat das keine Bedeutung, weil er einen Direktanspruch auf eine Regulierung seiner Schäden hat. Der Versicherungsnehmer aber muss sich gegebenenfalls vor seiner Kfz-Haftpflichtversicherung verantworten.

Leicht fahrlässige Schäden werden in der Regel problemlos reguliert. Viele Versicherer verzichten außerdem auf eine Ahndung von grob fahrlässigen Schäden - Ausnahmen bilden hier zumeist Fahrten unter Drogen -oder Alkoholeinfluss. Vorsätzlich begangene Schäden haben allerdings nahezu immer Konsequenzen in Form des Regresses.

Regressansprüche

Wurden Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich begangen, so kann die Kfz-Haftpflichtversicherung den Verursacher in Regress nehmen. Das bedeutet, dass dieser einen Teil oder die volle Summe des verursachten Schadens an die Versicherung zurückzahlen muss. Wie im Vorfeld erwähnt, kann das beispielsweise bei Trunkenheitsfahrten oder bei Fahrten unter Drogeneinfluss der Fall sein - oder dann, wenn dem Versicherungsnehmer Vorsatz vorgeworfen werden kann.

Vergleichen lohnt sich auf jeden Fall

Aufgrund der Vielzahl an Versicherern und den unterschiedlichen Angeboten im Bereich Kfz-Haftpflichtversicherung lohnt es sich auf jeden Fall, einen Versicherungsvergleich durchzuführen. Dieser kann Rabatte und Boni berücksichtigen und bietet dem Nutzter einen praktischen Überblick von gültigen Versicherungsangeboten. Nutzen Sie die Gelegenheit und vergleichen Sie unverbindlich und kostenfrei, welche Kfz-Haftpflichtversicherungen für Sie in Frage kommen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

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